IHR 4/2012

IHR 4/2012

Erscheinungstermin August 2012 Umfang S. 133-176

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Beschreibung
Aufsätze

The Proposal for a Regulation on a Common European Sales Law and more particular its Provisions on Remedies
Professor Dr. Burghard Piltz

Jurisdiction over sales contracts under the Brussels I regulation: the relevance of standard trade terms
Associate Professor Dr. Pietro Franzina / Dr. Alberto De Franceschi, Ferrara

Entscheidungen

UN-Kaufrecht (CISG)

Art. 5, 77, 80 CISG
1. Das UN-Kaufrecht ist für die Haftung wegen Mangelfolgeschäden und Schäden aus Nebenpflichtverletzungen einschließlich Sachschäden insgesamt abschließend. Für Personenschäden gilt jedoch Art. 5 CISG.
2. Der Verkäufer begeht eine Vertragsverletzung, wenn er sein vertragliches Verhalten pflichtwidrig nicht so einrichtet, dass Schäden für den Käufer vermieden werden; wenn der Verkäufer aufgrund überlegener Sachkunde erkennt, dass die Ware für den ihr zugedachten Zweck nicht geeignet ist, ist er aus Treu und Glauben verpflichtet, den Käufer hierüber aufzuklären.
(…)
Deutschland: OLG Koblenz, Urteil vom 24.2.2011 – 6 U 555/07

Handelsvertreterrecht

§ 87c Abs. 2 HGB
Zur Wirksamkeit der Abkürzung der Verjährungsfrist für den Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs in einem Multi-Level-Marketing- System.
(…)
Deutschland: LG Münster, Urteil vom 14.9.2011 – 26 O 40/11

§ 89b HGB, Art.34 EGBGB, Art. 17, 18 RiLi 86/653 / EWG
Die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes ist unwirksam, wenn hierdurch die Anwendung von Normen des zwingenden europäischen Handelsvertreterrechts (hier: Ausgleichsanspruch) verhindert wird. (…)
Deutschland: OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 29.12.2011 und Zurückweisungsbeschluss vom 16.1.2012 – 5 U 126/11 (nicht rechtskräftig)

§ 241 Abs. 2, § 278 S. 1, § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Zur Haftung einer Vertriebsorganisation für das strafbare Verhalten ihres Handelsvertreters, der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat.
Deutschland: BGH, Urteil vom 15.3.2012 – III ZR 148/11

Andere Rechtsfragen

§§ 670, 675 BGB
Erleidet ein Grenzspediteur anlässlich der Vertragsdurchführung nicht vorhergesehene Schäden, (…) kann der Grenzspediteur entsprechend §§ 670, 675 BGB vom Auftraggeber Ersatz der Schäden verlangen, auch wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Ersatzfähig können dabei auch Rechtsanwaltskosten zur Abwehr einer strafrechtlichen Verfolgung des Grenzspediteurs sein.
Deutschland: OLG München, Grund- und Teil-Endurteil vom 26.4.2012 – 23 U 1293/11

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