§§ 611-615
(Dienstvertragsrecht 1)
Neubearbeitung 2005
von Reinhard Richardi
Redaktor: Dieter Reuter
Dezember 2005
XII, 984 Seiten
Anzahl:
(Dienstvertragsrecht 1)
Neubearbeitung 2005
von Reinhard Richardi
Redaktor: Dieter Reuter
Dezember 2005
XII, 984 Seiten
Anzahl:

Vorbem zu §§ 611 ff., §§ 611-615: Reinhard Richardi
§§ 611a, 611b, 613a: Georg Annuß
Die aktuelle Neukommentierung der §§ 611-615 BGB (Dienstvertragsrecht 1) berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur bis September 2005 einschließlich der erheblichen Änderungen, die durch das SchuldRModG sowie durch die Reformgesetze zum Arbeits- und Sozialrecht eingetreten sind. Es werden insbesondere auch die Materien des kollektiven Arbeitsrechts (Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassungsrecht) sowie europarechtliche Bezüge fundiert erläutert. Der Band enthält darüber hinaus u.a. eine umfassende Kommentierung des Verbots der geschlechtsbezogenen Diskriminierung von Arbeitnehmern vor dem Hintergrund der neuen EG-Richtlinie 2002/73 sowie der sonstigen Anti-Diskriminierungsrichtlinien. Ausführlich behandelt wird das Recht des Betriebsübergangs, insbesondere werden die Informationspflicht des Arbeitgebers und das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers umfassend kommentiert und in diesem Zusammenhang weiterführende Gestaltungshinweise gegeben.
Die Kommentatoren bieten eine systematische Darstellung des Arbeitsrechts, die der Praxis neben der Dokumentation der einschlägigen Gesetzgebung und Rechtsprechung auch Entscheidungsergebnisse, Gründe, Gegengründe und Lösungsvorschläge zu den juristischen Problemstellungen darlegt. Die Kommentierung zeigt Lösungsalternativen auch dort auf, wo verlässliche Rechtsprechung und Literatur bislang fehlen.
Die Erläuterungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Kommentatoren nicht nur referieren, sondern sich, wo erforderlich, konsequent kritisch mit herrschenden Ansichten auseinandersetzen und für zahlreiche Sachverhalte praktische Lösungen anbieten, etwa für die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Einstellungsverfahrens oder die Strukturierung von Betriebsübergängen.
Von der Neubearbeitung profitieren alle, die regelmäßig mit komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen befasst sind und dabei schnell und zielgerichtet Ergebnisse erzielen müssen: Insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Richter, Personalabteilungen, Juristen in Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Professor Dr. Reinhard Richardi, Regensburg
Redaktor: Professor Dr. Dieter Reuter, Kiel
§§ 611a, 611b, 613a: Georg Annuß
Die aktuelle Neukommentierung der §§ 611-615 BGB (Dienstvertragsrecht 1) berücksichtigt Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur bis September 2005 einschließlich der erheblichen Änderungen, die durch das SchuldRModG sowie durch die Reformgesetze zum Arbeits- und Sozialrecht eingetreten sind. Es werden insbesondere auch die Materien des kollektiven Arbeitsrechts (Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Betriebsverfassungsrecht) sowie europarechtliche Bezüge fundiert erläutert. Der Band enthält darüber hinaus u.a. eine umfassende Kommentierung des Verbots der geschlechtsbezogenen Diskriminierung von Arbeitnehmern vor dem Hintergrund der neuen EG-Richtlinie 2002/73 sowie der sonstigen Anti-Diskriminierungsrichtlinien. Ausführlich behandelt wird das Recht des Betriebsübergangs, insbesondere werden die Informationspflicht des Arbeitgebers und das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers umfassend kommentiert und in diesem Zusammenhang weiterführende Gestaltungshinweise gegeben.
Die Kommentatoren bieten eine systematische Darstellung des Arbeitsrechts, die der Praxis neben der Dokumentation der einschlägigen Gesetzgebung und Rechtsprechung auch Entscheidungsergebnisse, Gründe, Gegengründe und Lösungsvorschläge zu den juristischen Problemstellungen darlegt. Die Kommentierung zeigt Lösungsalternativen auch dort auf, wo verlässliche Rechtsprechung und Literatur bislang fehlen.
Die Erläuterungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Kommentatoren nicht nur referieren, sondern sich, wo erforderlich, konsequent kritisch mit herrschenden Ansichten auseinandersetzen und für zahlreiche Sachverhalte praktische Lösungen anbieten, etwa für die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die diskriminierungsfreie Ausgestaltung des Einstellungsverfahrens oder die Strukturierung von Betriebsübergängen.
Von der Neubearbeitung profitieren alle, die regelmäßig mit komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen befasst sind und dabei schnell und zielgerichtet Ergebnisse erzielen müssen: Insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Richter, Personalabteilungen, Juristen in Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Professor Dr. Reinhard Richardi, Regensburg
Redaktor: Professor Dr. Dieter Reuter, Kiel