§§ 812-822
(Ungerechtfertigte Bereicherung)
Neubearbeitung 2007
von Stephan Lorenz
Redaktor: Norbert Horn
November 2007
X, 406 Seiten
Anzahl:
(Ungerechtfertigte Bereicherung)
Neubearbeitung 2007
von Stephan Lorenz
Redaktor: Norbert Horn
November 2007
X, 406 Seiten
Anzahl:

§§ 812-822: Stephan Lorenz
Mit der aktuellen Staudinger-Neubearbeitung 2007 haben Sie eine echte Orientierungshilfe zu allen wichtigen Fragen des Bereicherungsrechts zur Hand. Dieses Rechtsgebiet ist komplex und von zentraler Bedeutung für alle Bereiche des Zivilrechts, aber auch für das öffentliche Recht, insbesondere etwa im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Die einschlägigen Fragestellungen, z.B. die in der Praxis so bedeutsamen Dreiecksbeziehungen oder der Inhalt des Bereicherungsanspruchs, werden systematisch erläutert und eigenständige Lösungsvorschläge angeboten. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Fernwirkungen der Schuldrechtsreform auf das Bereicherungsrecht, vor allem im Zusammenhang mit der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge gerichtet. Neue Entscheidungen und wichtige Publikationen werden ausführlich im jeweiligen Kontext analysiert.
Kommentator: Professor Dr. Stephan Lorenz, München
Redaktor: Professor Dr. Norbert Horn, Köln
Mit der aktuellen Staudinger-Neubearbeitung 2007 haben Sie eine echte Orientierungshilfe zu allen wichtigen Fragen des Bereicherungsrechts zur Hand. Dieses Rechtsgebiet ist komplex und von zentraler Bedeutung für alle Bereiche des Zivilrechts, aber auch für das öffentliche Recht, insbesondere etwa im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch. Die einschlägigen Fragestellungen, z.B. die in der Praxis so bedeutsamen Dreiecksbeziehungen oder der Inhalt des Bereicherungsanspruchs, werden systematisch erläutert und eigenständige Lösungsvorschläge angeboten. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Fernwirkungen der Schuldrechtsreform auf das Bereicherungsrecht, vor allem im Zusammenhang mit der Rückabwicklung gegenseitiger Verträge gerichtet. Neue Entscheidungen und wichtige Publikationen werden ausführlich im jeweiligen Kontext analysiert.
Kommentator: Professor Dr. Stephan Lorenz, München
Redaktor: Professor Dr. Norbert Horn, Köln