§§ 652-656
Maklervertrag

Neubearbeitung 2010
von Dieter Reuter/Sibylle Kessal-Wulf
Redaktor: Dieter Reuter

Juni 2010
V/342 Seiten

Anzahl:




§§ 652-656
Maklerrecht ist Richterrecht. Die Neubearbeitung 2010 konzentriert sich auf die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre, die kritisch analysiert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei: Vergütungsanspruch des Maklers, Zustandekommen des Maklervertrags, Eigentümerbenennung, Erstnachweis, eindeutiger Provisionsnachweis, Fragen zur Provision bei fehelendem Hauptvertrag, Kausalität (Vorkenntnis) und Haftung bei Beratungsfehlern.

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