Buch 2. Schuldrecht
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§§ 840-853 §§ 840-853
(Unerlaubte Handlungen 5)
Neubearbeitung 2007
von Anne Röthel, Klaus Vieweg
§§ 840-853
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Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
Seine Auswirkungen auf J. von Staudingers Kommentar zum BGB. Benutzeranleitung 2002
Redaktor: Richter am Amtsgericht Norbert Habermann, Professor Dr. Norbert Horn, Professor Dr. Manfred Löwisch, Professor Dr. Michael Martinek, Professor Dr. Dieter Reuter
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl I 3138) ist am 11. Oktober 2001 vom Bundestag und am 9. November 2001 vom Bundesrat verabschiedet worden und am 1.1.2002 in Kraft getreten (der vollständige Wortlaut des BGB in der seit 1.1.2002 geltenden Fassung wurde am 2.1.2002 in BGBl I 42 bekannt gemacht). Die dadurch vollzogene Schuldrechtsreform hat vielfältige inhaltliche sowie strukturelle Auswirkungen auf das Bürgerliche Gesetzbuch und infolgedessen auf die einschlägige Literatur. Dabei ist nun dem jeweils nach ganz unterschiedlichen Kriterien zu befriedigenden Informationsbedürfnis der Benutzer dieser Publikationen Rechnung zu tragen.
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