§§ 2197-2264
(Testament 2)
Neubearbeitung 2003
von Wolfgang Baumann, Wolfgang Reimann
Redaktor: Gerhard Otte
November 2003
X, 634 Seiten
Anzahl:
(Testament 2)
Neubearbeitung 2003
von Wolfgang Baumann, Wolfgang Reimann
Redaktor: Gerhard Otte
November 2003
X, 634 Seiten
Anzahl:

§§ 2197-2228: Wolfgang Reimann
§§ 2229-2264: Wolfgang Baumann
Der Band kommentiert die Vorschriften über die Testamentsvollstreckung (§§ 2197-2228) sowie über die Errichtung und Aufhebung des Testaments (§§ 2229-2264) und verarbeitet dabei die zahlreichen seit dem Erscheinen der 13. Bearbeitung 1996 veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und literarischen Stellungnahmen.
Die praktische Bedeutung der Testamentsvollstreckung nimmt immer mehr zu. Die Neubearbeitung betont diesen Aspekt und stellt u.a. die Wichtigkeit der steuerrechtlichen Rechtsprechung zur Erbauseinandersetzung für den Testamentsvollstrecker heraus.
Die Schuldrechtsreform hat Auswirkungen auf die Testamentsvollstreckung wegen der Neuregelung des Verjährungsrechts, worauf ebenfalls eingegangen wird.
In den §§ 2229 ff. ergaben sich Änderungen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Testamentserrichtung durch Mehrfachbehinderte. Das OLGVertrÄndG beseitigte als Folge dieser Entscheidung das Mündlichkeitserfordernis beim notariellen Testament und beim Bürgermeistertestament, indem es die §§ 2232 f. und 2249 sowie mehrere beurkundungsrechtliche Vorschriften änderte oder teilweise aufhob. Die Neubearbeitung nimmt hierzu ausführlich und teilweise kritisch Stellung.
Notar Dr. Wolfgang Baumann, Wuppertal
Notar Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Passau/Regensburg
Redaktor: Professor Dr. Gerhard Otte, Bielefeld
§§ 2229-2264: Wolfgang Baumann
Der Band kommentiert die Vorschriften über die Testamentsvollstreckung (§§ 2197-2228) sowie über die Errichtung und Aufhebung des Testaments (§§ 2229-2264) und verarbeitet dabei die zahlreichen seit dem Erscheinen der 13. Bearbeitung 1996 veröffentlichten Gerichtsentscheidungen und literarischen Stellungnahmen.
Die praktische Bedeutung der Testamentsvollstreckung nimmt immer mehr zu. Die Neubearbeitung betont diesen Aspekt und stellt u.a. die Wichtigkeit der steuerrechtlichen Rechtsprechung zur Erbauseinandersetzung für den Testamentsvollstrecker heraus.
Die Schuldrechtsreform hat Auswirkungen auf die Testamentsvollstreckung wegen der Neuregelung des Verjährungsrechts, worauf ebenfalls eingegangen wird.
In den §§ 2229 ff. ergaben sich Änderungen aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Testamentserrichtung durch Mehrfachbehinderte. Das OLGVertrÄndG beseitigte als Folge dieser Entscheidung das Mündlichkeitserfordernis beim notariellen Testament und beim Bürgermeistertestament, indem es die §§ 2232 f. und 2249 sowie mehrere beurkundungsrechtliche Vorschriften änderte oder teilweise aufhob. Die Neubearbeitung nimmt hierzu ausführlich und teilweise kritisch Stellung.
Notar Dr. Wolfgang Baumann, Wuppertal
Notar Prof. Dr. Wolfgang Reimann, Passau/Regensburg
Redaktor: Professor Dr. Gerhard Otte, Bielefeld