Festschrift für Werner Lorenz zum 80. Geburtstag

Festschrift für Werner Lorenz zum 80. Geburtstag

Herausgegeben von Thomas Rauscher, Heinz-Peter Mansel Erscheinungstermin November 2001 Umfang 650 Seiten

Bestellen

Gebunden mit Schutzumschlag
Preis: 125.00 €
ISBN 978-3-935808-02-6
PDF-Download
Preis: 125.00 €
ISBN 978-3-86653-799-6
Beschreibung
Werner Lorenz feiert am 15. November 2001 seinen achtzigsten Geburtstag. Freunde, Kollegen und Schüler haben sich aus diesem Anlaß zu einer zweiten Festschrift zusammengefunden, um dem Jubilar zu gratulieren; einem noch immer mit großer Energie wissenschaftlich arbeitenden Jubilar, wie das der Festschrift beigegebene, auf das vergangene Jahrzehnt beschränkte Schriftenverzeichnis belegt. Trotz der Breite des Arbeitsfeldes von Werner Lorenz fiel es schwer, die Festgabe thematisch zu begrenzen. Daß sich unter den Autoren zahlreiche nicht-zivilistische Freunde und Kollegen finden, ist ein Zeichen der hohen Wertschätzung, die der Jubilar in seiner Münchener Fakultät und weit darüber hinaus genießt.

Die Erste Abteilung sammelt Beiträge zu Rechtsphilosophie und Rechtspolitik. Der jüngst verstorbene Arthur Kaufmann widmete sein wohl letztes Manuskript über die "Bedeutung Gustav Radbruchs für die Rechtsphilosophie beim Ausgang des Kaiserreichs". Ernst Karl Pakuscher, der langjährige frühere Präsident des Bundespatentgerichts berichtet über die wechselvolle 40-jährige Geschichte seines Gerichts. Hans -Jürgen Papier stellt "Rechtspolitische und verfassungsrechtliche Entwicklungen des notariellen Berufsrechts" vor. Claus Roxin trägt mit Erörterungen zu "Strafe und Wiedergutmachung" bei. Joachim Vogel diskutiert "Stand und Entwicklung der strafrechtlichen Produkthaftung". Hans F. Zacher erörtert die "Dilemmata des Wohlfahrtsstaates".

In der Zweiten Abteilung, dem Zivil- und Wirtschaftsrecht, liegt ein Schwerpunkt im Bereicherungsrecht, das der Jubilar seit langen Jahren in J. von Staudingers Kommentar zum BGB betreut und dort erst vor kurzem neu bearbeitet hat. Erich Gassner befaßt sich mit der "Eingriffskondiktion fluglärmbetroffener Nachbarn", Helmut Köhler mit der "Bereicherungshaftung bei Wettbewerbsverstößen". Stephan Lorenz erörtert den Begriff der Bestellung im neuen § 241a BGB und seine bereicherungsrechtliche Auswirkungen, Dieter Medicus diskutiert das Verhältnis von "Leistungskondiktion und Gesamtschuld". Im Deliktsrecht, das der Jubilar als ideales didaktisches Tor zum Einstieg von Erstsemestern in das Zivilrecht in seinem Münchener Grundkurs unorthodox, aber erfolgreich an den Anfang rückte, siedeln die Beiträge von Heinz Peter Mansel zu "Informationsrechtlichen Verkehrspflichten im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB" und von Bernhard Pfister über die "Rechtsverhältnisse zwischen den Teilnehmern sportlicher Wettbewerbe". Zum Familienrecht und seinen starken verfassungsrechtlichen Parametern tragen Peter Badura "Verfassungsfragen des Erziehungsrechts der Eltern" und Michael Coester "Die beschränkbare Haftung von Minderjährigen - schuldrechtliche Risiken und Nebenwirkungen" bei. Das Recht der Wirtschaft ist in öffentlich-rechtlichen, internationalen und verfahrensrechtlichen Aspekten vertreten durch Klaus J. Hopt und Indre Waschkeit, die zum FESCO-Konsultationsdokument vom 15.9.2000 Stellung nehmen - "Stabilisation and Allotment "A European Supervisory Approach" - durch einen rundfunkrechtlichen Aufsatz von Peter Lerche - "Aus dem Fragenkreis der Drittsendungen"; durch Rupert Scholz, der "Regelungssystem und Grenzen verwaltungsrechtlicher Monopole am Beispiel des Postwesens" behandelt und durch Rolf A. Schütze zum Thema "Der Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut". Den zivil- und wirtschaftsrechtlichen Reigen schließt Hans Stoll mit kritischen Notizen zur geplanten Reform des Rechts der Leistungsstörungen - "Überlegungen zu Grundfragen des Rechts der Leistungsstörungen aus der Sicht des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes".

Die Dritte Abteilung der Festschrift ist einem herausragenden Spezialgebiet des Jubilars, dem Internationalen Privat- und Verfahrensrecht gewidmet. Zum Verfahrensrecht schreibt Dagmar Coester-Waltjen über die jüngst in Kraft getretene Ratsverordnung " 'Brüssel II' und ihr Verhältnis zum Haager Kindesentführungsübereinkommen" Peter F. Schlosser beschreibt "Neue Dimensionen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Ziviljustiz". Zum Internationalen Privatrecht treffen aktuelle Probleme der sich stetig wandelnden Materie auf historische Wurzeln. Egon Lorenz erörtert in seinem Beitrag zur Geschichte des modernen IPR "Verweisungsrecht und Statutentheorie im mittelalterlichen Oberitalien". Erik Jayme skizziert "Grenzüberschreitende Banküberweisungen und Bereicherungsausgleich nach der IPR-Novelle von 1999", Abbo Junker handelt über "Das Bestimmungsrecht des Verletzten nach Art. 40 I EGBGB", Peter Kindler diskutiert die "Rechtsfähigkeit und Haftungsverfassung der Scheinauslandsgesellschaft". Dieter Martiny befaßt sich mit "Spiel und Wette im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht", Jörg Pirrung behandelt die "Auslegung der Anknüpfungsnormen für Schuldverhältnisse" und Fritz und Gudrun Sturm beschreiben die Funktion von § 34 SGB I als "Riegel im deutschen internationalen Sozialrecht".

Daß die Vierte Abteilung zu Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung am Ende der Festschrift steht, obgleich es einen hervorragenden Rechtsvergleicher zu ehren gilt, bringt auch die große Gewichtung zum Ausdruck, die der Jubilar den soliden Kernbereichen des deutschen Zivilrechts in seinem Werk zumißt. Ein Rat, den er auch seinen Schülern mitgab: kein Nischen-Wissenschaftler zu sein und gleichwohl seine Freude an den exotischen Blüten der Rechtsvergleichung zu haben. Mit Rechtsvereinheitlichung in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen befassen sich Beiträge zu den Haager Konferenzen -; Jürgen Basedow, "Was wird aus der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht?"; - Kurt Siehr, "Internationale Kindesentführung und Kindesschutzübereinkommen "Zur Koordination von Staatsverträgen" -, dem UN-Kaufrecht - Michael R. Will, "Meine Großmutter in der Schweiz...": Zum Konflikt von Verjährung und Rügefrist nach UN-Kaufrecht - und dem EU-Binnenmarkt - Peter Schlechtriem, "Rechtswahl im europäischen Binnenmarkt und Klauselkontrolle" Aus einer "Werkstatt europäischer Rechtsangleichung", der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. berichtet Irene Pakuscher. Länderübergreifend vergleichen Heinrich Honsell den "Ersatz reiner Vermögensschäden in Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung" sowie Hans Jürgen Sonnenberger die Rechtslage zu "Leistungsgleichgewicht, Geschäftsgrundlage und prahlerischer Anpreisung". Phänomene des Common Law erörtern Christian von Bar, "Die Äquivalente des Common Law für das kontinentaleuropäische Konzept der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag" und Thomas Rauscher, "Konten deutscher Erblasser bei Banken in New York". Bruno Rimmelspacher notiert Verfahrensübergreifendes und Rechtsvergleichendes zu einem Rechtsmittelerfordernis: "Beschwer, succombance, dissatisfaction".


Newsletter

Sie möchten sich regelmäßig über unsere aktuellen Neu­er­schei­nun­gen informieren? Dann abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter. Er ist kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Jetzt abonnieren

Versandkostenfrei!

Bücher und einzelne Zeit­schrif­ten­aus­ga­ben liefern wir ab einem Bestellwert von 30 Euro weltweit portofrei. An­sons­ten berechnen wir die uns anfallenden Portokosten. Diese werden Ihnen vor dem Ab­schluss des Bestell­vorgangs selbstverständlich angezeigt.

Katalog

Link: Katalog

Laden Sie den aktuellen selp-Katalog 2013 inklusive Backlist herunter.
selp-Katalog 2013