IHR 2/2004
March 2004
p. 45-88
Quanity:
March 2004
p. 45-88
Quanity:

Aktuelles
Seit 1. März werden auf bestimmte Einfuhren aus den USA Strafzölle erhoben. Nähere Informationen hierzu in IHR 2/2004.
Aufsätze
Sven Regula und Dr. Bernd Kannowski Nochmals: UN Kaufrecht oder BGB?
Erwägungen zur Rechtswahl aufgrund einer vergleichenden Betrachtung.
Adrian Jack Die Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in englisches Recht
Steffen Meining Zur Fälligkeit der Akkreditivbestellungspflicht des Käufers im Rahmen eines CIF-, FOB- und FCA-Geschäfts
Entscheidungen
UN-Kaufrecht (CISG)
Art. 28 EGBGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 29 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 a CISG; Art. 28 EGBGB; § 29 ZPO
Haben sich die Parteien nach dem Abschluß von Kaufverträgen, auf die nach dem maßgebenden Recht das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) anzuwenden ist, in einer weiteren Vereinbarung über die Höhe der Gesamtforderung geeinigt, handelt es sich nicht um ein selbständiges Schuldversprechen sondern um eine Vereinbarung über Zahlungsmodalitäten nach Art. 29 Abs. 1 CISG, die an dem sich aus Art. 57 Abs. 1 a CISG ergebenden Erfüllungsort nichts ändert.
Deutschland: OLG Karlsruhe, 10.12.2003 - 7 U 40/02
Art. 61 Abs. 1, Art. 64 Abs. 1 Buchst. a, 74, 75, 78 CISG; Art. 117 Abs. 1, 3 Buchst. a schwIPRG
Zur Schadenersatzberechnung bei Deckungsverkauf nach Annahmeverweigerung des Käufers.
Schweiz: Kantonsgericht Zug, 12.12.2002 - A3 2001 34
Warenvertriebsrecht
§ 24 MarkenG
Der Markeninhaber bringt mit der Marke versehene Ware im Inland mit der Folge der Erschöpfung nach § 24 MarkenG in Verkehr, wenn er sich der Verfügungsgewalt über die Ware dadurch begibt, dass er diese im Inland einem vom überseelischen Käufer beauftragten Frachtführer übergibt. Über die Aufgabe der Verfügungsgewalt hinaus ist beim Inverkehrbringen durch den Markeninhaber selbst kein weiteres Willenselement erforderlich. Mit der Aufgabe der Verfügungsgewalt über die Ware hat der Markeninhaber von seinem Recht, das erste Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Ware im EWR zu kontrollieren, Gebrauch gemacht. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Markeninhaber und Käufer einschließlich etwaiger vertraglicher Vertriebsbeschränkungen, die dem Käufer auferlegt sind, kommt es für das Inverkehrbringen durch den Markeninhaber bei dieser Konstellation nicht an.
Deutschland: OLG München, 5.6.2003 - 29 U 1886/0
Akkreditivrecht
§§ 675, 670, 665 Satz 2 BGB
Die Entscheidung darüber, ob ein Dokumentenakkreditiv in vollem Umfang oder lediglich teilweise gemäß Art. 40 der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA 500) in Anspruch genommen wird, liegt bei dem Begünstigten. Die Zweitbank, welcher das Akkreditiv vorgelegt wird, ist nicht berechtigt, eine Entscheidung hierüber zu treffen. Für eine Teilinanspruchnahme genügt es daher nicht, daß ein Teil der vorgelegten Dokumente akkreditivgerecht ist und diese Dokumente selbständigen Teilen einer Gesamtlieferung zugeordnet werden können.
Deutschland: OLG Düsseldorf, 11.7.2003 - 16 U 129/02
Internationales Gesellschaftsrecht
Art. 1 Abs. 2 Nr. 2, Art. 5 Nr. 1, Art. 53 EuGVÜ; Art. 1 Abs. 1 Protokoll vom 27.9.1968 zum EuGVÜ; § 171 HGB
Für eine luxemburgische Kapitalgesellschaft, die ihren Satzungssitz in Luxemburg hat, dort aber lediglich einen "Briefkasten" unterhält und sämtliche Geschäfte von Deutschland aus führt, gilt die sog. "Luxemburg-Klausel" (Protokoll v. 27. September 1968 zum EuGVÜ Art. I Abs. 1) nicht; eine solche Gesellschaft kann vielmehr vor den deutschen Gerichten verklagt werden.
BGH, Urteil vom 2.6.2003 - II ZR 134/02
Internationales Zivilprozessrecht
§ 513 Abs. 2 ZPO; Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ
Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ begründet für die Klage aus einem Scheck, der zur Begleichung einer Kaufpreisschuld hingegeben wurde, keinen Gerichtsstand am Erfüllungsort der Kaufpreisforderung.
Deutschland: BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02
Internationales Schiedsverfahrensrecht
§ 1061 Abs. 1 und 2 ZPO; Art. V Abs. 2b UNÜ
Es widerspricht dem ordre public international, wenn eine Partei im Schiedsverfahren ein Urteil ergehen lässt, obwohl zuvor beide Schiedsparteien außerhalb des Schiedsverfahrens einen Streit beendenden Vergleich geschlossen haben.
Deutschland: BayObLG, Beschluß vom 20.11.2003 - 4Z Sch 17/03
§ 1061 ZPO; UNÜ
Die Partei, die die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs nach dem UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121) im Inland betreibt (§ 1061 ZPO), ist darlegungs- und beweispflichtig für das Zustandekommen einer wirksamen Schiedsabrede.
Deutschland: OLG Celle, 4.9.2003 - 8 Sch 11/02
Sonstiges Verfahrensrecht
Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 43 EuInsVO
Zu der Frage, ob das Gericht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt, oder ob das Gericht des anderen Mitgliedstaats zuständig wird (Vorlage an den EuGH).
Deutschland: BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02
Seit 1. März werden auf bestimmte Einfuhren aus den USA Strafzölle erhoben. Nähere Informationen hierzu in IHR 2/2004.
Aufsätze
Sven Regula und Dr. Bernd Kannowski Nochmals: UN Kaufrecht oder BGB?
Erwägungen zur Rechtswahl aufgrund einer vergleichenden Betrachtung.
Adrian Jack Die Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in englisches Recht
Steffen Meining Zur Fälligkeit der Akkreditivbestellungspflicht des Käufers im Rahmen eines CIF-, FOB- und FCA-Geschäfts
Entscheidungen
UN-Kaufrecht (CISG)
Art. 28 EGBGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 29 Abs. 1, Art. 57 Abs. 1 a CISG; Art. 28 EGBGB; § 29 ZPO
Haben sich die Parteien nach dem Abschluß von Kaufverträgen, auf die nach dem maßgebenden Recht das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) anzuwenden ist, in einer weiteren Vereinbarung über die Höhe der Gesamtforderung geeinigt, handelt es sich nicht um ein selbständiges Schuldversprechen sondern um eine Vereinbarung über Zahlungsmodalitäten nach Art. 29 Abs. 1 CISG, die an dem sich aus Art. 57 Abs. 1 a CISG ergebenden Erfüllungsort nichts ändert.
Deutschland: OLG Karlsruhe, 10.12.2003 - 7 U 40/02
Art. 61 Abs. 1, Art. 64 Abs. 1 Buchst. a, 74, 75, 78 CISG; Art. 117 Abs. 1, 3 Buchst. a schwIPRG
Zur Schadenersatzberechnung bei Deckungsverkauf nach Annahmeverweigerung des Käufers.
Schweiz: Kantonsgericht Zug, 12.12.2002 - A3 2001 34
Warenvertriebsrecht
§ 24 MarkenG
Der Markeninhaber bringt mit der Marke versehene Ware im Inland mit der Folge der Erschöpfung nach § 24 MarkenG in Verkehr, wenn er sich der Verfügungsgewalt über die Ware dadurch begibt, dass er diese im Inland einem vom überseelischen Käufer beauftragten Frachtführer übergibt. Über die Aufgabe der Verfügungsgewalt hinaus ist beim Inverkehrbringen durch den Markeninhaber selbst kein weiteres Willenselement erforderlich. Mit der Aufgabe der Verfügungsgewalt über die Ware hat der Markeninhaber von seinem Recht, das erste Inverkehrbringen der mit der Marke versehenen Ware im EWR zu kontrollieren, Gebrauch gemacht. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Markeninhaber und Käufer einschließlich etwaiger vertraglicher Vertriebsbeschränkungen, die dem Käufer auferlegt sind, kommt es für das Inverkehrbringen durch den Markeninhaber bei dieser Konstellation nicht an.
Deutschland: OLG München, 5.6.2003 - 29 U 1886/0
Akkreditivrecht
§§ 675, 670, 665 Satz 2 BGB
Die Entscheidung darüber, ob ein Dokumentenakkreditiv in vollem Umfang oder lediglich teilweise gemäß Art. 40 der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA 500) in Anspruch genommen wird, liegt bei dem Begünstigten. Die Zweitbank, welcher das Akkreditiv vorgelegt wird, ist nicht berechtigt, eine Entscheidung hierüber zu treffen. Für eine Teilinanspruchnahme genügt es daher nicht, daß ein Teil der vorgelegten Dokumente akkreditivgerecht ist und diese Dokumente selbständigen Teilen einer Gesamtlieferung zugeordnet werden können.
Deutschland: OLG Düsseldorf, 11.7.2003 - 16 U 129/02
Internationales Gesellschaftsrecht
Art. 1 Abs. 2 Nr. 2, Art. 5 Nr. 1, Art. 53 EuGVÜ; Art. 1 Abs. 1 Protokoll vom 27.9.1968 zum EuGVÜ; § 171 HGB
Für eine luxemburgische Kapitalgesellschaft, die ihren Satzungssitz in Luxemburg hat, dort aber lediglich einen "Briefkasten" unterhält und sämtliche Geschäfte von Deutschland aus führt, gilt die sog. "Luxemburg-Klausel" (Protokoll v. 27. September 1968 zum EuGVÜ Art. I Abs. 1) nicht; eine solche Gesellschaft kann vielmehr vor den deutschen Gerichten verklagt werden.
BGH, Urteil vom 2.6.2003 - II ZR 134/02
Internationales Zivilprozessrecht
§ 513 Abs. 2 ZPO; Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ
Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ begründet für die Klage aus einem Scheck, der zur Begleichung einer Kaufpreisschuld hingegeben wurde, keinen Gerichtsstand am Erfüllungsort der Kaufpreisforderung.
Deutschland: BGH, 16.12.2003 - XI ZR 474/02
Internationales Schiedsverfahrensrecht
§ 1061 Abs. 1 und 2 ZPO; Art. V Abs. 2b UNÜ
Es widerspricht dem ordre public international, wenn eine Partei im Schiedsverfahren ein Urteil ergehen lässt, obwohl zuvor beide Schiedsparteien außerhalb des Schiedsverfahrens einen Streit beendenden Vergleich geschlossen haben.
Deutschland: BayObLG, Beschluß vom 20.11.2003 - 4Z Sch 17/03
§ 1061 ZPO; UNÜ
Die Partei, die die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs nach dem UN-Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121) im Inland betreibt (§ 1061 ZPO), ist darlegungs- und beweispflichtig für das Zustandekommen einer wirksamen Schiedsabrede.
Deutschland: OLG Celle, 4.9.2003 - 8 Sch 11/02
Sonstiges Verfahrensrecht
Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 43 EuInsVO
Zu der Frage, ob das Gericht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt, oder ob das Gericht des anderen Mitgliedstaats zuständig wird (Vorlage an den EuGH).
Deutschland: BGH, 27.11.2003 - IX ZB 418/02