IHR 4/2003


July 2003
p. 153-200

Quanity:


IHR 4/2003
IHR - Zeitschrift für das Recht des internationalen Warenkaufs und -vertriebs

Die IHR ist eine praxisgerechte und kompetente Zeitschrift für alle Rechtsfragen rund um das internationale Handelsrecht. Sie wendet sich an mittelständische Wirtschaftskanzleien, Law Firms, Syndikusanwälte und Rechtsabteilungen international agierender Unternehmen, Richter, Industrieverbände- und kammern sowie an Wissenschaft und Lehre.

Die IHR informiert aktuell über den Stand und die Entwicklung des internationalen Handelsrechts unter besonderer Berücksichtigung des UN-Kaufrechts (CISG).

Der Inhalt von Heft 4/2003

Aufsätze
Verzugszinsen nach Art. 78 UN-Kaufrecht
von Prof. Dr. Franco Ferrari, Verona

Das Verhältnis von Nacherfüllungsrecht des Verkäufers und Vertragsaufhebungsrecht des Käufers im UN-Kaufrecht - Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung der Schweizer Gerichte
von lic. iur. Christiana Fountoulakis, Assistentin an der Universität Basel

Nochmals: Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen des UN-Kaufrechts -Zugänglichmachung im Internet
von Rechtsanwalt Dr. Andreas Stiegele/Rechtsanwalt Dr. Rudolf Halter, Heilbronn

Entscheidungen

UN-Kaufrecht (CISG)

Art. 1 Abs. 1 CISG; Art. 5 Nr. 1 Halbsatz 1 EuGVÜ
Zur Abgrenzung eines Kaufvertrages von einem Geschäftsbesorgungsvertrag - Zur Bestimmung des Gerichtsstandes des Erfüllungsortes
Deutschland: BGH, 30.4.2003 - III ZR 237/02

Art. 6, 39 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1, Art. 49 Abs. 2 lit. b i), Art. 78, 80 CISG
Kein Vertragsaufhebungsrecht des Käufers, solange Verkäufer zur Nachlieferung bereit ist.
Deutschland: OLG Koblenz, 31.1.1997 - 2 U 31/96

Art. 47 Abs. 1, Art. 49 Abs. 1 lit. a und b CISG
Zur Setzung einer Nachfrist als Voraussetzung für eine Vertragsaufhebung wegen verspäteter Lieferung.
Deutschland: OLG München, 1.7.2002 - 17 U 2513/02
(mit Anmerkung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Herber, Hamburg)

Art. 35 Abs. 2 lit. b, Art. 48 Abs. 1, Art. 49 Abs. 2 lit. a, Art. 78 CISG
Zur Frage, ob der Käufer auf die Sachkenntnis und das Urteilsvermögen des Verkäufers vertrauen konnte. - Kein Recht auf Vertragsaufhebung, solange Nacherfüllung möglich und zumutbar.
Schweiz: Handelsgericht des Kantons Aargau, 5.11.2002 - OR.2001.00029

Art. 74, 77, 64 Abs. 1 lit. b, Art. 81 CISG
Die Verrechnung eines Gegenanspruchs des Verkäufers auf Schadenersatz gegen den vom Käufer nach Vertragsaufhebung geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten AKonto-Zahlung ist nach dem nationalen Recht zu beurteilen, dem die geltend gemachte Hauptforderung unterliegt.
Schweiz: Handelsgericht St. Gallen, 3.12.2002 - HG.1999.82-HGK

Art. 3 Abs. 2, Art. 6 CISG
Eine Rechtswahl zugunsten Schweizer Rechts schließt die Verweisung auf das CISG im Rahmen seines Geltungsbereichs ein.
Schweiz: Handelsgericht des Kantons Zürich, 9.7.2002 - HG 000120/U/zs

Art. 6 , 9 Abs. 2, Art. 36 Abs. 1, Art. 39 Abs. 1, Art. 40 CISG
Rechtswahl der Parteien zugunsten des Rechts eines Staates (hier: Ecuador), der Vertragsstaat des CISG ist, schließt Wahl des CISG als Bestandteil dieses Rechts ein. Abbedingung des CISG müßte ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Vereinigte Staaten: US Court of Appeals, 5th Cir., 11.6.2003 -No. 02-20166

Internationales Gesellschaftsrecht

Art. 43, 46, 48 EGV; § 13 d Abs. 1 und 2, § 13 e, § 13 g HGB
Der Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat des EG-Vertrages wirksam gegründet und dort als rechtsfähig anerkannt ist (hier: limited nach englischem Recht), kann die
Eintragung ins Handelsregister auch dann grundsätzlich nicht versagt werden, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz der Gesellschaft von Beginn an in Deutschland liegt (Abweichung von BayObLGZ 1998, 195).
Deutschland: Pfälzisches Oberlandesgericht Zwei-brücken, 26.3.2003 - 3 W 21/03

Internationales Zivilprozessrecht

Art. XXV Abs. 5 Satz 2 Freundschaft-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954

Zur Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründeten Gesellschaft mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages.
Deutschland: BGH, 29.1.2003 - VIII ZR 155/02
EuGVÜ Art. 31

Die Verurteilung in einem niederländischen Urteil zur Zahlung von "gesetzlichen Zinsen" ist hinreichend bestimmt und daher in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich vollstreckbar. Allerdings bedarf es vor der Vollstreckung einer zahlenmäßigen Konkretisierung der Zinsen im Klauselerteilungsbeschluß.
Deutschland: OLG Köln, 23.10.2002 - 16 W 26/02

Veranstaltungsbericht
Zehntes Wiener Willem C. Vis Moot
von Sektionschef i. R. HonProf. Dr. Roland Loewe, Wien

Bücher
Häberle, Handbuch der Akkreditive, Inkassi, Exportdokumente und Bankgarantien, 2000

Häberle, Handbuch für Kaufrecht, Rechtsdurchsetzung und Zahlungssicherung im Außenhandel, 2002
Rechtsanwalt Jacobus Bracker, Hamburg
Veranstaltungshinweis

Impressum

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