IHR 5/2005


October 2005
p. 177-220

Quanity:


IHR 5/2005
Aufsätze

Brigitta Lurger
Überblick über die Judikaturentwicklung zu ausgewählten Fragen des CISG - Teil 1

Ingo Saenger/Elisabeth Sauthoff
Die Aufrechnung im Anwendungsbereich des CISG

Entscheidungen

UN-Kaufrecht

Art. 51, 25 CISG
1. Die dauerhafte Überlassung einer auf Datenträgern verkörperten Standardsoftware gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts ist als Kauf einer beweglichen Sache anzusehen.
2. Bei einer Teillieferung von Software kommt es für die Frage der wesentlichen Vertragsverletzung mangels einer Parteivereinbarung darauf an, welchen Einfluß das Fehlen eines Programmteiles auf die Benutzbarkeit der anderen Teile hat.
Österreich: OGH, Urteil vom 21.6.2005 - 5Ob45/05m
(mit Anmerkung von RA Prof. Dr. Burghard Piltz)

Art. 57 Abs. 1 CISG
1. Der Ausspruch eines effektiven Jahreszinses von 107,32 % durch ein Schiedsgericht im ehemaligen Jugoslawien im Jahre 2002 widerspricht, trotz der damals extremen Inflationsraten am Sitz des Schiedsgerichtes, dem österreichischen Ordre Public, wenn die Zahlung gemäß Art 57 Abs. I CISG in D-Mark zu begleichen ist, da keine Gefahr des entsprechenden Währungsverlustes bestand.
2. Sind mehrere bilaterale oder multilaterale Verträge/Abkommen auf die Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs nebeneinander anwendbar, so kann sich der betreibende Gläubiger zur Vollstreckung auf jeden dieser Verträge berufen.
3. Die Möglichkeit, einen im Sitzstaat wegen eines Ordre Public Verstoßes aufgehobenen Schiedsspruch in anderen Staaten zu vollstrecken, ist gewollte Folge internationaler Schiedsgerichtsbarkeit.
Österreich: OGH, Urteil vom 26.1.2005 - 3Ob221/04b

Art. 19, 18, 8 CISG
Auch entgegen der Übung in einer laufenden Geschäftsbeziehung, dass Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden, kann ein Vertrag durch konkludentes Handeln geschlossen werden.
Schweiz: Bundesgericht, Urteil vom 5.4.2005 - 4C.474/2004


Art. 74, 78 CISG; Art. 148 Abs. 2 (schweiz.) IPRG
1. Nach dem Haager Übereinkommen von 1955 über das auf internationale Kaufverträge über bewegliche körperliche Sachen anzuwendende Recht hat ein Schweizer Gericht, bei einem dem CISG unterliegenden Kaufvertrag die Höhe des geschuldeten Zinses dem innerstaatlichen Recht zu entnehmen.
2. Werden gegenüber einem Kaufpreis- und Zinsanspruch aus dem CISG Ansprüche wegen Lieferverzug und mangelhafter Lieferung zur Verrechnung gestellt, so ist gem. Art. 148 Abs. 2 IPRG das Verrechnungsstatut dem Recht der geltend gemachten Hauptforderung zu entnehmen.
3. Zur Beurteilung einer Kundenschutzvereinbarung.
Schweiz: Kantonsgericht Schaffhausen, Urteil vom 20.10.2003 - Nr. 12/2002/18

Internationales Zivilprozessrecht

Art. 5 Nr. 3 EuGVVO
Ansprüche der Gläubiger einer Aktiengesellschaft gegen die Gründungsgesellschafter wegen eindeutiger materieller Unterkapitalisierung dieser Aktiengesellschaft sind im Gerichtsstand des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO geltend zu machen. Handlungsort insoweit ist der Sitz der Gesellschaft zum Gründungszeitpunkt.
Deutschland: OLG Köln, Beschluss vom 14.5.2004 - 16 W 11/04

Art. 45 EuGVVO; § 12 AVAG
Materiell-rechtliche Einwendungen, die das Erlöschen des titulierten Anspruchs zum Gegenstand haben, sind im Vollstreckbarerklärungsverfahren jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn sie unstreitig sind. In einem solchen Falle fehlt das Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers, noch eine Vollstreckungsklausel zu erlangen.
Deutschland: OLG Köln, Beschluss vom 4.6.2004 - 16 W 7/04

§ 3 Abs. 3 AVAG
1. Zur Klauselerteilung nach der EuGVVO ist nur der Vorsitzende einer Zivilkammer, nicht auch der Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen berufen.
2. Auf die Beschwerde gegen eine Klauselerteilung nach der EuGVVO findet kein Abhilfeverfahren beim Landgericht nach § 572 ZPO statt; die Sache ist vielmehr sogleich dem Oberlandesgericht vorzulegen.
Deutschland: OLG Köln, Beschluss vom 25.6.2004 - 16 W 21/04

Art. 27 Nr. 2 EuGVVO
Ist das das erstinstanzliche ausländische Verfahren einleitende Schriftstück ordnungsgemäß zugestellt worden, steht es der Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem im weiteren Verlaufe dieses ausländischen Verfahrens ergangenen Berufungsurteil nach den Regeln der EuGVVO nicht entgegen, dass die ordnungsgemäße Zustellung der Berufungsschrift nicht nachgewiesen werden kann.
Deutschland: OLG Köln, Beschluss vom 28.6.2004 - 16 W 32/03

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