IHR 4/2008
August 2008
p. 133-176
Quanity:
August 2008
p. 133-176
Quanity:

Aufsätze
Die Rom I-Verordnung – Änderungen im europäischen IPR für Schuldverträge
Professor Dr. Peter Mankowski, Hamburg
Die Vollstreckbarkeit ausländischer Schiedssprüchenach ihrer Aufhebung im Ursprungsstaat - Anmerkung zum Beschluss des OLG Dresden v. 31.1.2007 - 11 Sch 18/05
Ben Steinbrück, Hamburg/Ettlingen
Überseekaufvertrag und "maritime terms" - rechtsvergleichende Bemerkungen
Dr. Johannes Trappe, Hamburg
Entscheidungen
UN-Kaufrecht (CISG)
Art. 3 Abs. 2 CISG, Art. 5 Nr. 1 a, b EuGVVO
1. Lieferklauseln besagen grundsätzlich nichts über den Erfüllungsort; ebensowenig ist der Erfüllungsort beim Versendungskauf oder allgemein dann, wenn dieser sich nicht eindeutig aus den Parteiabreden oder sonstigen Umständen ergibt, nach dem auf den Vertrag anzuwendenden Recht zu bestimmen.
2. Für Verträge, die sowohl Elemente des Dienstleistungs- wie des Kaufvertrages beinhalten, ist für den Erfüllungsort, und damit den Gerichtsstand, danach zu unterscheiden, ob die Vertragserfüllung durch Erbringung einer Dienstleistung oder der Übereignung einer Ware eintritt.
Deutschland: OLG Dresden, Urteil vom 11.6.2007 – 3 U 336/07
(mit Anmerkung von RA Prof. Dr. Burghard Piltz, Gütersloh)
Art 39, 74 CISG
1. Dem Weiterverkäufer ist gegenüber dem Erstverkäufer eine Rügefrist nach Art. 39 CISG einzuräumen, die es ihm ermöglicht die Reaktion des Endkunden auf den Mangel abzuwarten.
2. Zu dem nach Art. 74 CISG zu leistenden Schadensersatz zählen auch die vergeblich gezahlte Mehrwertsteuer und die zur Rechtsverfolgung gegenüber dem Endkunden entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Deutschland: LG Berlin, Urteil vom 13.9.2006 – 94 O 50/06
Handelsvertreterrecht
§ 92a HGB, § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung sind alle unbedingt entstandenen Vergütungsansprüche des Handelsvertreters zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang sie erfüllt sind.
Deutschland: BGH, Beschluss vom 12.2.2008 – VIII ZB 3/07
§ 92a HGB, § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
Im Geschäftsbetrieb des Handelsvertreters entstandene Aufwendungen, die von dem Unternehmer nicht zu erstatten sind, bleiben bei der Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung unberücksichtigt.
Deutschland: BGH, Beschluss vom 12.2.2008 – VIII ZB 51/06
Schiedsverfahrensrecht
§ 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. V Abs. 1 lit. d UNÜ
Ein Schiedsspruch, der – entgegen der für das Schiedsverfahren geltenden Verfahrensordnung – nur von zwei Schiedsrichtern des dreiköpfigen Schiedsgerichts gefällt wurde, ist gemäß Art. V Abs.1 lit. d UNÜ nicht anzuerkennen.
Deutschland: BGH, Beschluss vom 21.5.2008 – III ZB 14/07
Buchbesprechungen
Urs Verweyen/Viktor Foerster/Oliver Toufar: Handbuch des Internationalen Warenkaufs UN-Kaufrecht (CISG)
Wiss. Referent Dr. Hannes Rösler, LL.M., Hamburg
Die Rom I-Verordnung – Änderungen im europäischen IPR für Schuldverträge
Professor Dr. Peter Mankowski, Hamburg
Die Vollstreckbarkeit ausländischer Schiedssprüchenach ihrer Aufhebung im Ursprungsstaat - Anmerkung zum Beschluss des OLG Dresden v. 31.1.2007 - 11 Sch 18/05
Ben Steinbrück, Hamburg/Ettlingen
Überseekaufvertrag und "maritime terms" - rechtsvergleichende Bemerkungen
Dr. Johannes Trappe, Hamburg
Entscheidungen
UN-Kaufrecht (CISG)
Art. 3 Abs. 2 CISG, Art. 5 Nr. 1 a, b EuGVVO
1. Lieferklauseln besagen grundsätzlich nichts über den Erfüllungsort; ebensowenig ist der Erfüllungsort beim Versendungskauf oder allgemein dann, wenn dieser sich nicht eindeutig aus den Parteiabreden oder sonstigen Umständen ergibt, nach dem auf den Vertrag anzuwendenden Recht zu bestimmen.
2. Für Verträge, die sowohl Elemente des Dienstleistungs- wie des Kaufvertrages beinhalten, ist für den Erfüllungsort, und damit den Gerichtsstand, danach zu unterscheiden, ob die Vertragserfüllung durch Erbringung einer Dienstleistung oder der Übereignung einer Ware eintritt.
Deutschland: OLG Dresden, Urteil vom 11.6.2007 – 3 U 336/07
(mit Anmerkung von RA Prof. Dr. Burghard Piltz, Gütersloh)
Art 39, 74 CISG
1. Dem Weiterverkäufer ist gegenüber dem Erstverkäufer eine Rügefrist nach Art. 39 CISG einzuräumen, die es ihm ermöglicht die Reaktion des Endkunden auf den Mangel abzuwarten.
2. Zu dem nach Art. 74 CISG zu leistenden Schadensersatz zählen auch die vergeblich gezahlte Mehrwertsteuer und die zur Rechtsverfolgung gegenüber dem Endkunden entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Deutschland: LG Berlin, Urteil vom 13.9.2006 – 94 O 50/06
Handelsvertreterrecht
§ 92a HGB, § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
Für die Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung sind alle unbedingt entstandenen Vergütungsansprüche des Handelsvertreters zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob, auf welche Art und Weise und in welchem Umfang sie erfüllt sind.
Deutschland: BGH, Beschluss vom 12.2.2008 – VIII ZB 3/07
§ 92a HGB, § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG
Im Geschäftsbetrieb des Handelsvertreters entstandene Aufwendungen, die von dem Unternehmer nicht zu erstatten sind, bleiben bei der Ermittlung der während der letzten sechs Monate des Vertragsverhältnisses im Durchschnitt monatlich bezogenen Vergütung unberücksichtigt.
Deutschland: BGH, Beschluss vom 12.2.2008 – VIII ZB 51/06
Schiedsverfahrensrecht
§ 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. V Abs. 1 lit. d UNÜ
Ein Schiedsspruch, der – entgegen der für das Schiedsverfahren geltenden Verfahrensordnung – nur von zwei Schiedsrichtern des dreiköpfigen Schiedsgerichts gefällt wurde, ist gemäß Art. V Abs.1 lit. d UNÜ nicht anzuerkennen.
Deutschland: BGH, Beschluss vom 21.5.2008 – III ZB 14/07
Buchbesprechungen
Urs Verweyen/Viktor Foerster/Oliver Toufar: Handbuch des Internationalen Warenkaufs UN-Kaufrecht (CISG)
Wiss. Referent Dr. Hannes Rösler, LL.M., Hamburg