IHR 5/2008


October 2008
p. 177-220

Quanity:



IHR 5/2008
Aufsätze

Allgemeine Geschäftsbedingungen und UN-Kaufrecht
Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel und cand. iur. Linus Meyer, Osnabrück


Entscheidungen

UN-Kaufrecht (CISG)

Art. 71 CISG, Art. 28 Abs. 2 EGBGB
1. Beruft sich in einem dem CISG unterliegenden Kaufvertragsverhältnis eine Partei auf Aufrechnung, ist auf das nach dem IPR des Forumstaates anzuwendende Recht zurückzugreifen, da das CISG keine Regelungen zur Aufrechnung enthält. Kommt hiernach italienisches Recht zur Anwendung, so ist zwischen einer sogenannten "Legalaufrechnung" und einer gerichtlichen Aufrechnung zu unterscheiden (Art.1243 CC).
2. Zurückbehaltungsrechte im Rahmen eines Kaufvertrages, der dem CISG unterliegt, beurteilen sich ausschließlich nach Art. 71 CISG und nicht nach nationalem Schuldrecht.
Deutschland: OLG Köln, Urteil vom 19.5.2008 - 16 U 62/07

Art. 23 lit a) Alt. 1, 2, Art. 23 lit b) EuGVVO, Art. 7 Abs. 2, 14 CISG
1. Die wirksame Einbeziehung von AGB gem. Art. 23 lit a) Alt. 1 EuGVVO setzt voraus, dass diese bei dem Vertragspartner des Verwenders bei Vertragsschluss vorliegen. Für eine schriftliche Gerichtsstandsvereinbarung ist es nicht ausreichend, dass nur der Vertragspartner des Verwenders eine Auftragsbestätigung unterschreibt und diese an den Verwender zurücksendet.
(...)
4. Allgemeine Grundsätze zur Auslegung CISG im Sinne des Art. 7 Abs. 2 CISG existieren hinsichtlich der Erteilung einer Vollmacht nicht.
5. Die Einbeziehung von AGB beurteilt sich nach Art.14 CISG, ein Rückgriff auf das nationale IPR ist insoweit nicht möglich. Die Eigenschaft einer Klausel als "überraschend" ist eine Frage der Einbeziehungskontrolle und beurteilt sich daher nach dem CISG.
Deutschland: LG Landshut, Endurteil vom 12.6.2008 - 43 O 1748/07 (nicht rechtskräftig)

Art. 57 CISG, Art. 5 Nr. 1 lit b) EuGVVO
Wird vertragsgemäß Ware zum Wohnsitz / Sitz des Käufers geliefert, so entsteht für diesen ein forum actoris. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag UNKaufrecht untersteht. Auf Art. 57 CISG ist bei einer Kaufpreisklage nicht mehr abzustellen, da der Lieferort - solange Art. 5 Nr.1 lit b) EuGVVO angewandt wird, einheitlich für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag maßgebend ist.
Österreich: OGH, Urteil vom 3.4.2008 - 1 Ob 205/07i

Internationales Zivilprozessrecht

Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO
Vorlage an den EuGH:
1. Ist Art. 5 Nr.1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Ware trotz bestimmter Vorgaben des Auftraggebers zu Beschaffung, Verarbeitung und Lieferung der herzustellenden Gegenstände einschließlich einer Sicherung der Herstellungsqualität, der Lieferzuverlässigkeit und der reibungslosen administrativen Auftragsabwicklung als Verkauf beweglicher Sachen (erster Spiegelstrich) und nicht als Erbringung von Dienstleistungen (zweiter Spiegelstrich) zu qualifizieren sind? Welche Kriterien sind für die Abgrenzung maßgeblich?
(...)
Deutschland: BGH, Beschluss vom 9.7.2008 - VIII ZR 184/07

Art. 5 Abs. 1 Nr. 1 EuGVVO
1. Hat der Unternehmer das zu liefernde Produkt aus von ihm selbst zu stellenden Stoffen herzustellen, handelt es sich grds. in Anlehnung an Art. 3 Abs. 1 CISG um einen Kaufvertrag nach Art. 5 Nr. 1 b EuGVO.
2. Erfüllungsort i.S.v. Art 5 Nr.1 b - Spiegelstrich zwei - ist in erster Linie der Ort, an dem die Ware tatsächlich geliefert wurde, wenn sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
Deutschland: OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.6.2008 - 19 U 5/08

Handelsvertreterrecht

§ 89a Abs. 2 HGB, §§ 249 Abs. 1, 252 BGB
Der Schadensersatzanspruch aus § 89a Abs. 2 HGB wegen einer von dem Kündigungsgegner schuldhaft veranlassten fristlosen Kündigung ist nicht zeitlich begrenzt, wenn der Kündigungsgegner auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung des unbefristeten Handelsvertreterverhältnisses verzichtet hat (Fortführung von BGHZ 122, 9).
Deutschland: BGH, Urteil vom 16.7.2008 - VIII ZR 151/05

Art. 5 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO
1. Dienstleistung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO ist auch die Tätigkeit eines Handelsvertreters.
(...)
Deutschland: OLG Koblenz, Urteil vom 13.3.2008 - 6 U 947/07

§ 87a HGB
1. Die Bestimmung des § 87a Abs. 2 HGB kommt nicht zur Anwendung, wenn die Nichtleistung des Dritten darauf zurückzuführen ist, dass der Unternehmer seinerseits das Geschäft nicht ausführt, oder wenn die Nichtleistung des Dritten auf vom Unternehmer zu vertretenden Gründen beruht; in solchen Fällen hat die Regelung des § 87a Abs. 3 HGB Vorrang vor § 87a Abs. 2 HGB.
(...)
Deutschland: BGH, Urteil vom 5.3.2008 - VIII ZR 31/07

§§ 65, 87 HGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
1. Es bleibt unentschieden, ob daran festzuhalten ist, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen nach den §§ 65, 87 Abs. 1 S.1 HGB auf bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Provision (Überhangprovision) von den Arbeitsvertragsparteien abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (vgl. BAG 20.8. 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17, 22).
(...)
Deutschland: BAG, Urteil vom 20.2.2008 - 10 AZR 125/07

§§ 89, 90a HGB
Vereinbaren die Parteien eines Handelsvertretervertrages nach einer nicht fristgerechten Eigenkündigung des Handelsvertreters, ausdrücklich, dass auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet wird, ohne dass diese eine einvernehmliche Aufhebung darstelle, und keine weiteren gegenseitigen Ansprüche mehr bestehen, kann darin der wirksame Verzicht auf den Handelsvertreterausgleichsanspruch zu sehen sein. Die Karenzentschädigung nach § 90a HGB kann auf diese Weise nicht abbedungen werden.
Deutschland: OLG Koblenz, Beschluss vom 11.2.2008 - 6 W 879/07

Schiedsverfahrensrecht

§§ 93, 99, 567, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 2, § 1065 ZPO
Die in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs von dem Oberlandesgericht als Gericht erster Instanz getroffene Kostenentscheidung entsprechend § 93 ZPO ist nicht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.
Deutschland: BGH, Beschluss vom 13.2.2008 - III ZB 33/07

Sonstige Rechtsgebiete

§§ 11, 17 MarkenG
1. Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus den §§ 11, 17 MarkenG genügt es, dass der Geschäftsherr im Zeitpunkt der Agentenanmeldung Inhaber einer (ausländischen) Anmeldung war, die spätestens im Zeitpunkt der Anspruchsgeltendmachung zur Eintragung geführt hat.
(...)
Deutschland: BGH, Urteil vom 10.4.2008 - I ZR 164/05


Bücher

Österreich als Schiedsort: Literatur zum österreichischen Schiedsrecht
Dr. Stefan Kröll, LL.M., Köln


Dokumentation

CISG-Vertragsstaaten (Stand 1.8.2008)
Ra Prof. Dr. Burghard Piltz, Gütersloh

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