IHR 2/2009


April 2009
p. 45-88

Quanity:



IHR 2/2009
Editorial

Rolf Herber zum Achzigsten
RA Prof. Dr. Burghard Piltz und Prof. Dr. Ulrich Magnus


Aufsätze

Der Erfüllungsortsbegriff unter Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO - ein immer größer werdendes Rätsel?
Prof. Dr. Peter Mankowski, Hamburg


Entscheidungen

UN-Kaufrecht CISG

Art. 37 Nr. 3 EGBGB, Art. 4 CISG
1. DieWirksamkeit einer Vollmacht richtet sich nach dem Recht des Ortes, an welchem von ihr Gebrauch gemacht wird. Dies ist der Ort, an dem der Bevollmächtigte seine Willenserklärung abgibt.
2. Das CISG enthält eine implizite Regelung dahingehend, dass jede Partei die tatsächlichen Voraussetzungen der Norm, aus der sie Rechte herleitet, nachzuweisen hat.
Deutschland: OLG Köln, Urteil vom 14.1.2008 - 16 U 36/07

Art. 29, 81 CISG
1. Eine Vertragsaufhebung nach Art. 29 CISG muß diejenige Partei beweisen, die sich darauf beruft. Das Zustandekommen der Aufhebungsvereinbarung unterliegt den Voraussetzungen der Art.14-24 CISG. Soweit die Parteien keine eigenen Regelungen getroffen haben, bestimmen sich die Pflichten im Rückabwicklungsverhältnis spiegelbildlich zu den Primärpflichten des Vertrages.
2. Fragen hinsichtlich der Vertretungsmacht des Handelnden bestimmen sich nach dem dem Vertrag zugrundeliegenden nationalen Recht.
Schweiz: AG Sursee, Urteil vom 12.9.2008 - 11 07 4

Handelsvertreterrecht

§ 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB
Bei der für den Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers analog § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB erforderlichen Feststellung der infolge der Vertragsbeendigung entstehenden Entgeltverluste sind die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses und eine gleich bleibende Tätigkeit des Vertragshändlers zu fingieren. Eine Änderung des Vertriebssystems durch den Unternehmer kann die zu erwartenden Einkünfte des Vertragshändlers verringern. Das setzt allerdings voraus, dass der Unternehmer zu der Änderung auch gegenüber dem ausgeschiedenen Vertragshändler berechtigt gewesen wäre. Daran fehlt es mangels entsprechender vertraglicher Regelungen, wenn der Vertragshändler nach dem Inhalt des beendeten Vertrages sowohl Händler als auch - zu höheren Margen - Endkunden beliefern durfte und der Unternehmer ein qualitativ-selektives Vertriebssystem einführt, das den Vertragshändlern zukünftig nur noch gestattet, an autorisierte Händler zu liefern.
Deutschland: BGH, Urteil vom 1.10.2008 - VIII ZR 13/05

§ 87c Abs. 2 HGB, § 362 Abs. 1 BGB
Der Anspruch des Tankstellenhalters gegenüber dem Mineralölunternehmen auf Erteilung eines Buchauszugs ist erfüllt, wenn die von ihm selbst erstellten Kassenjournale chronologisch geordnet für jedes provisionspflichtige Geschäft in einem Abschnitt zusammengefasst alle Angaben enthalten, die nach der mit dem Mineralölunternehmen getroffenen Provisionsvereinbarung für die Berechnung der Provision von Bedeutung sind.
Deutschland: BGH, Urteil vom 29.10.2008 - VIII ZR 205/05

Internationales Zivilprozessrecht

Art. 5 Nr. 1 lit. b, Art. 23 EuGVVO, Art. 31 CISG
1. Wird in einem Vertrag auf die AGB der einen Partei Bezug genommen und die AGB von der anderen unterzeichnet, so ist dies für eine wirksame Gerichtsstandvereinbarung nach Art. 23 EuGVVO nicht ausreichend.
2. Bei Ermittlung des Erfüllungsortes im Sinne des Art. 5 Nr. 1 lit. b EuGVVO ist bei internationalen Kaufverträgen auf Art. 31 CISG zurückzugreifen. Demnach liegt der Lieferort dort, wo die Waren dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Käufer übergeben worden sind.
Italien: Corte di Cassazione, Beschluss vom 14.6.2007 - n. 13891

Art. 5 Abs. 1 lit. b EuGVVO
1. Die unwidersprochene Angabe eines Lieferortes in einer Rechnung stellt keine Einigung über den Lieferort im Sinne des Art. 5 Abs.1 lit. b EuGVVO dar. [...">
Vereinigtes Königreich: House of Lords, Urteil vom 20.2.2008 - [2008"> UKHL 11 (Scottish & Newcastle International Limited v Othon Ghalanos Limited)

Art. 1 EuGVVO
Der Erlass einer Anordnung durch ein Gericht eines Mitgliedstaats, mit der einer Person die Einleitung oder Fortführung eines Verfahrens vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats mit der Begründung verboten wird, dass ein solches Verfahren gegen eine Schiedsvereinbarung verstoße, ist mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen unvereinbar.
EuGH (Große Kammer), Urteil vom 10.2.2009 - C-185/07, Allianz SpA, und Generali Assicurazioni Generali SpA gegen West Tankers Inc.


Buchbesprechung

Handbuch Ermittlungen im Unternehmen - Verhalten gegenüber Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung, Kartellbehörden
Rechtsanwalt Dr. Tobias Eckardt, Hamburg

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